Neckar-Odenwald-Kreis. „Intakte und vielseitige Sportstätten sind die Basis für einen abwechslungsreichen Sportbetrieb, sei es schulisch oder auf Vereinsebene. Die Sportstättenbauförderung ist ein bewährtes Förderinstrument für unsere Gemeinden und Vereine. Ich freue mich, dass auch in diesem Jahr wieder vier Projekte im Neckar-Odenwald-Kreis mit insgesamt über 700 000€ gefördert werden“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete und Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL am Freitag in Mosbach.

Mit den Geldern werden Neubauten und die Sanierung von Sporthallen, Sportplätzen sowie Leichtathletikanlagen finanziert. „Damit geben wir ein weiteres Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb, sagte der CDU-Politiker.

Der größte Förderanteil geht nach Buchen. Die Fördergelder von rund 420 000€ machen dort Sanierungsarbeiten an der Sport und Spielhallen realisierbar. Ein Betrag von 189 000€ unterstützt Sanierungsmaßnahmen in der Turnhalle der Grundschule in Diedesheim. Ein weiterer Zuschuss in Höhe von rund 50 000 Euro fließt nach Zwingenberg und kommt damit der Modernisierung der Turnhalle zu Gute. Im Zuge der Sanierung der Bewässerungsanlage auf dem Rasenplatz in Walldürn fließen etwa 42 000€ auch in die Aufwertung einer Außenanlage.

„Ein besonderes Anliegen sind mir die Sport- und Leichtathletikvereine. Viele Menschen verbringen dort einen wesentlichen Teil ihrer Freizeit und leisten dabei einen wichtigen Beitrag zum kameradschaftlichen Miteinander in unserer Gesellschaft. Mit dem Förderprogramm unterstützen wir deshalb den Schulsport und Vereinssport gleichermaßen. Ein vielseitiger Sportbetrieb ist wichtig, sowohl für die Gesundheit, als auch Attraktivität von Gemeinden bei“, so Hauk

Im Rahmen des Solidarpakts Sport fördert Baden-Württemberg im Jahr 2020 insgesamt 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit rund 17,5 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.

„Erfreulich ist, dass die gestellten Anträge mit einer Quote von über 80% bewilligt werden konnten, sagte Peter Hauk. Wie üblich gilt der letzte Tag des Kalenderjahres als Stichtag zur Einreichung der Förderanträge. „Auch in diesem Jahr wird eine Antragsstellung wieder bis zum 31.12. möglich sein, um dann im nächsten Jahr von Geldern durch die Sportstättenbauförderung partizipieren zu können“, so Hauk abschließend.

Hintergrund:

Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die geltenden pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und die danach maßgeblichen Zuwendungen sind der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung) vom 25. März 2014 zu entnehmen.