Minister Peter Hauk MdL: „Mosbach erhält über 406.000 Euro aus dem Landesförder- programm für Sportstätten“

„Das Interesse am Kommunalen Sportstättenförderprogramm des Landes war auch in diesem Jahr wieder so große, dass mehr Anträge eingingen, als Mittel zur Verfügung stehen. Deshalb freue ich mich, dass die Sportstätten im Neckar-Odenwald mit über 406.000 Euro gefördert werden können“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und CDU-Landtagsabgeordnete Peter Hauk MdL, am Dienstag (14. Mai). Für die Teilsanierung der Sporthalle der Ludwig-Erhard-Schule fließt ein Landeszuschuss von 217.530 Euro in den Neckar-Odenwald-Kreis. Die Sanierung der Turnhalle der Grundschule Waldstadt fördert das Land mit 189.000 Euro.
„Die Turnhallen werden nach ihrer Sanierung unseren Schülerinnen und Schüler einen guten und zeit- gemäßen Sportunterricht ermöglichen. Ausreichend körperliche Betätigung ist für alle Menschen wich- tig. Allerdings nehmen bei Kindern und Jugendlichen aktuell Beschwerden wegen Bewegungsmangel immer mehr zu. Die Folgen reichen von Gelenkschmerzen über Diabetes bis zu psychischen Problemen. Der Landesregierung ist die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schülern sehr wichtig. Mit dem Lan- desförderprogramm für den Sportstättenbau wird dies auch unterstrichen,“ sagte Peter Hauk.

Der Sport in der Schule fordere darüber hinaus nicht nur die körperliche Fitness und damit die Gesund- heit der Kinder, Sport in der Gruppe fördert auch den Teamgeist und das Miteinander.
Hintergrundinformationen
Das Land Baden-Württemberg fördert im Jahr 2019 insgesamt 111 kommunale Sportstättenbaupro- jekte mit Zuschüssen von rund 18,4 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Re- gierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sport- bünde verständigt. Für das Programm 2019 wurden insgesamt 151 Anträge gestellt. Damit konnten landesweit rund 73,5 Prozent der Anträge (111 von 151) berücksichtigt werden.
Gefördert werden der Neubau und die Sanierung von Sporthallen sowie von Sportfreianlagen, wie z.B. Sportplätze oder Leichtathletikanlagen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfä- higen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können.