Ab sofort können die baden-württembergischen Corona-Soforthilfen beantragt werden! Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die wirtschaftliche Einbußen oder massive Liquiditätsengpässe als Folge des Coronavirus verzeichnen, werden mit einem einmaligen und nicht zurückzuzahlenden Zuschuss unterstützt. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/200325_Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf

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